Abstract
Der bzw. die Betriebsratsvorsitzende hat eine paradoxe Stellung – im Betrieb eine spezifische Art von Führungskraft und Vorsitzender des Betriebsrats, zugleich jedoch innerhalb des Betriebsrats ein Gleicher unter Gleichen. Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat »im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse«, womit das Gremium „Souverän“ der Betriebsratsarbeit ist.
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