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Betriebsratsgründungen. Typische Phasen, Varianten und Probleme

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WSI-Mitteilungen, 69 (3): 183–191 (2016)

Abstract

Betriebsratsgründungen sind interessenpolitische Akte kollektiven Handelns, die sozial höchst voraussetzungsvoll sind. Sie zeichnen sich durch fünf typische Phasen aus: Auf die Phase informeller Interessenrepräsentation folgen die Latenzphase der Gründungsinitiative, die interessenpolitisch wichtige Formierungsphase und nach erfolgter Betriebsratswahl eine Konstituierungsphase, die nicht immer in eine Phase der Vertretungswirksamkeit einmündet. Eine qualitative Untersuchung von 54 Betriebsratsgründungsprozessen konnte zudem fünf typische Gründungsmuster identifizieren: Der Betriebsrat als Schutz der gemeinschaftlichen Sozialordnung, als Erweiterung der individuellen Interessenvertretung, als Mittel kollektiver Emanzipation, als Vertretung von Partialinteressen sowie das Muster der blockierten Partizipation. Die Existenz eines identifikationsfähigen Aktivistenkerns, Kohärenz bzw. Spaltungen in der Belegschaft, die Haltung und eventuell Repressionsversuche der Geschäftsleitungen sowie die Unterstützung durch die Gewerkschaft oder Gesamtbetriebsräte beeinflussen, ob am Ende eines oft wechselvollen betrieblichen Mobilisierungsprozesses ein vertretungswirksamer Betriebsrat steht.

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