Article,

Bestandsschutz für die Mitbestimmung bei Umwandlung in eine SE

.
ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, (May 2014)

Abstract

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) erfreut sich in Deutschland einer im europäischen Vergleich großen Beliebtheit. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich mit Hilfe der SE das Mitbestimmungsregime der Gesellschaft verändern lässt. Bei der häufig gewählten Gründung durch Umwandlung einer nationalen AG in eine SE besteht allerdings ein weitreichender Bestandsschutz für die Mitbestimmung. Sollten die bei der SE-Gründung aufzunehmenden Verhandlungen scheitern, bleibt kraft Gesetzes die bisherige Mitbestimmungsregelung erhalten (§ 35 Abs. 1 SEBG). Angesichts dessen kommt es in der Praxis häufig zu einer SE-Beteiligungsvereinbarung unter Fortschreibung der paritätischen Mitbestimmung. Dabei folgen die Verhandlungen nicht immer strikt dem Modell des Mitbestimmungsgesetzes: Die Größe des Aufsichtsrats wird häufig bereits in der Satzung verringert und der Sonderstatus, den Gewerkschaften und leitende Angestellte im Mitbestimmungsgesetz genießen, wird bisweilen in Frage gestellt. Der Beitrag klärt, ob diese Abweichungen vom gesetzlichen Modell mit § 21 Abs. 6 SEBG zu vereinbaren sind, wonach eine SE-Beteiligungsvereinbarung im Fall der Umwandlungs-SE „alle Komponenten“ der bisher bestehenden Mitbestimmung gewährleisten muss.

Tags

Users

  • @meneteqel

Comments and Reviews