PhD thesis,

Die Rechtsstellung eines entgegen der Vorschrift des § 21 B.G.B. in das Vereinsregister eingetragenen sogen. Wirtschaftsvereins mit besonderer Berücksichtigung der von den Verwaltungsbehörden auf Grund des § 22 B.G.B. gegen die Eintragung zu ergreifenden Rechtsbehelfe: (§§ 159, 142, 143 und 20 d. Reichsgesetzes über d. Angelegenheiten d. freiwill. Gerichtsbarkeit)

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NA Greifswald, (1915)

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