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Patentschutz und Softwareentwicklung – ein unüberbrückbarer Gegensatz?

. Open Source Jahrbuch 2004 – Zwischen Softwareentwicklung und Gesellschaftsmodell, Lehmanns Media, Berlin, (2004)

Abstract

Fast alle Schutzsysteme des Immaterialgüterrechts lassen sich für den Schutz von Software nutzbar machen. Bereits seit Beginn der Verbreitung der Computertechnik standen das Urheberrecht und das Patentrecht im Vordergrund. Dabei zeichnete sich schnell ein Trend zum Urheberrecht als primärem Schutzrecht ab, der durch die Richtlinie zum Urheberrecht von 1991 und die darauf folgende Harmonisierung in Europa verfestigt wurde. In den neunziger Jahren wurde in den USA neben dem Know-how-Schutz auch verstärkt der Patentschutz für Software genutzt, was vor allem im Bereich geschäftlicher Anwendungen zu einigen sehr breiten Patenterteilungen führte. Dies hat, vor allem auf der Seite der Open-Source-Bewegung, die Befürchtung geweckt, dass auch in Europa eine breite Patentierung von Software erfolgen könnte. Wegen der gegenüber dem Urheberrecht andersartigen Ausgestaltung hinsichtlich Schutzgegenstand und -umfang ist es nicht nur zweifelhaft, ob sich der Patentschutz in gleicher Weise für das Open-Source-Modell nutzbar machen lässt, sondern es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob nicht die Ausweitung des Patentschutzes auf Computerprogramme Open Source als Entwicklungs- und Vertriebsmodell grundsätzlich ebenso wie im Einzelfall unmöglich macht.

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