Abstract
Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ hat ein lebhaftes Echo gefunden: Während einige der deutlichen Erinnerung des Senats an die eingriffsbegrenzende Funktion des Gesetzesvorbehalts für grundrechtsrelevante Ermittlungshandlungen zustimmten, forderten andere, die für das Strafverfahren bisher fehlende formalgesetzliche Grundlage einer solchen Maßnahme baldmöglichst zu schaffen.
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