@meneteqel

Crowdsourcing: Für eine handvoll Dollar oder Workers of the crowd unite?

, and . Arbeit und Recht, (2014)

Abstract

Ein AG stellt Aufgaben auf eine Internetplattform, und eine unbestimmte Menge von Menschen, die »Crowd« bzw. »Schwarmintelligenz«, arbeitet daran. Crowdsourcing kann mit festangestellten Beschäftigten oder extern erfolgen. Arbeitsrechtlich werden Fragen nach Datenschutz, Transparenz der Arbeit, Entgeltsystemen, Verfügbarkeit von AN aufgeworfen. Bei externem Crowdsourcing stellen sich gleiche Fragen wie bei jeder echten oder vorgeblichen Fremdvergabe: Status als AN oder Selbstständiger, Zulässigkeit und Wirksamkeit von AGB incl. Gerichtsstandsklauseln, Anwendung aus- oder inländischen Rechts, Ordre Public, Begriff des Verbrauchers, Schutz von Persönlichkeitsrechten. Dies wird am Beispiel Amazon Mechanical Turk exemplifiziert. Gewerkschaften und BR versuchen, Hilfe gegen unfaire Arbeitsbedingungen anzubieten, die Ersetzung von Stammbeschäftigten durch Crowdworker, die Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften sowie betriebsratslose Regionen zu verhindern. Der Artikel beschreibt im Einzelnen Handlungsmöglichkeiten bei Internem und externem Crowdsourcing. Erforderlich erscheint eine Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs – durch Rspr. oder Gesetzgeber. Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des BR bei Fremdvergabe sollten präzisiert werden.

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