Abstract

Soziale Tagging-Systeme gehören zu den in den vergangenen Jahren entstandenen Web2.0-Systemen. Sie ermöglichen es Anwendern, beliebige Informationen in das Internet einzustellen und untereinander auszutauschen. Je nach Anbieter verlinken Nutzer Videos, Fotos oder Webseiten und beschreiben die eingestellten Medien mit entsprechenden Schlagwörtern (Tags). Die damit einhergehende freiwillige Preisgabe oftmals persönlicher Informationen wirft Fragen im Bereich der informationellen Selbstbestimmung auf. Dieses Grundrecht gewährleistet dem Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Für viele Funktionalitäten, wie beispielsweise Empfehlungsdienste oder die Bereitstellung einer API, ist eine solche Kontrolle allerdings schwierig zu gestalten. Oftmals existieren keine Richtlinien, inwieweit Dienstanbieter und weitere Dritte diese öffentlichen Daten (und weitere Daten, die bei der Nutzung des Systems anfallen) nutzen dürfen. Dieser Artikel diskutiert anhand eines konkreten Systems typische, für den Datenschutz relevante Funktionalitäten und gibt Handlungsanweisungen für eine datenschutzkonforme technische Gestaltung.

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