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Vorratsdatenspeicherung 2015 - Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten

, and . Kommunikation & Recht, 2015 (12): 753-759 (December 2015)

Abstract

Der Bundestag hat a, 16.10.2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider werden unter anderem dazu verpflichtet, Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten aus der Nutzung von Mobildaten werden 4 Wochen lang gespeichert.

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