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Die Sanktionen des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes. Eine Untersuchung der Sanktionen für die Mißachtung der Beteiligungsrechte aus §§ 32 und 33 EBRG

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Schriften zur Rechtswissenschaft wvb, Berlin, (2006)unter Einbeziehung der Richtlinie 94/45/EG und der Rechtsprechung des EuGH; zugleich ein Beitrag zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung; Zugl.: Trier, Univ., Diss., 2005.

Abstract

Zusammenfassung bei Euro-Betriebsrat.de (vgl. http://www.euro-betriebsrat.de/ebr/961.php):Was tun, wenn der Arbeitgeber die EBR-Vereinbarung nicht respektiert? Bei der Schließung des belgischen Renault-Werks Vilvoorde stellte sich im Jahre 1997 erstmals die Frage nach rechtlichen Konsequenzen, da der Europäische Betriebsrat weder rechtzeitig informiert noch angehört wurde. Ausgehend von dieser Betriebsschließung untersucht der Verfasser, ob die Sanktionen des deutschen EBR-Gesetzes ausreichen, um den Vorgaben der EU-Richtlinie in Deutschland genügend Durchsetzungskraft zu verleihen.

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