Article,

Urteil zu Tippgebern: Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen

.
Spiegel Online, (July 2011)

Abstract

Rückendeckung für kritische Arbeitnehmer: Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf nicht deswegen entlassen werden. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.

Tags

Users

  • @rlipp

Comments and Reviews