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Nachhaltigkeitsberichte im Vergleich : Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der DAX-30-Unternehmen, der 50 M-Dax-Unternehmen sowie der 20 größten Familienunternehmen

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edition der Hans-Böckler-Stiftung, Unternehmensmitbestimmung und Unternehmenssteuerung Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, (2014)

Abstract

Arbeitgeber betonen gemeinhin die Freiwilligkeit von Corporate Social Responsibility (CSR), gewerkschaftliche Forderungen zielen auf eine verpflichtende Berichterstattung sowie mehr Compliance hinsichtlich CSR. Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse der Arbeitnehmervertretungen, sich mit dem Inhalt von Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen und auf dieser Basis Anforderungen an die Unternehmen zu stellen.Die Studie untersucht die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Dax-30-Unternehmen, der 50 M-Dax-Unternehmen sowie der 20 größten Familienunternehmen. Sie gibt einen umfassenden Überblick über den Stand und die Ausgestaltung der Berichterstattung deutscher Unternehmen im Hinblick auf die vier Schwerpunktthemen Gender und Diversity, Mitbestimmung, CO2-Emissionen und Lieferantenmanagement. Diese Schwerpunkte finden sich auch in den vier Branchenstudien wieder, für die die Ergebnisse separat ausgewertet wurden. In Branchenberichten analysiert wurden die Berichte von Unternehmen aus den vier Sektorengruppen Automobil, Chemie/Pharma, Banken/Versicherungen/Finanzdienstleister sowie Konsumgüter/Einzelhandel. Der auf der Basis der Studienergebnisse entwickelte Handlungsleitfaden soll Arbeitnehmervertretungen dabei unterstützen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung des eigenen Unternehmens und anderer Unternehmen zu analysieren und zu bewerten.Die Begrifflichkeiten CSR, Nachhaltigkeit und Sustainability werden von den Unternehmen weitgehend synonym verwendet. In der Berichterstattung wird die Trennung zwischen gesetzlicher Verpflichtung und Freiwilligkeit nicht immer aufrechterhalten. Es werden also unter dem Thema CSR bzw. Nachhaltigkeit auch Aktivitäten berichtet, zu denen die Unternehmen verpflichtet sind – etwa die Einbeziehung des Betriebsrates bei Befragungen von Mitarbeitern oder der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen umfasst also nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch Pflichtleistungen, wenn sie von den Unternehmen als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft werden.

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