Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.
Das Gericht hat sich mit einem Urteil zu einem Schutzanspruch auf eine Webseitenanzeige weiter der Linie des Europäischen Patentamtes angenähert, wonach Computerprogramme leicht die Hürde der Technizität überspringen.