In der letzten Woche stellte Pierre Lescure und Aurélie Filippetti, Ministerin für Kultur, die drei Hauptpunkte der Urheberrechtsreform in Frankreich vor. Nach dreimonatigen Arbeiten und um die sechzig Anhörungen ist Lescure, ehemaliger Leiter des französischen Fernsehsenders Canal+, zu dem Schluss gekommen, dass sich das Hadopi-Warnmodell-System in Frankreich in einer Sackgasse befindet.
In Frankreich veröffentlichte die Kommission unter der Leitung von Pierre Lescure einen Zwischenbericht zur Evaluierung der französischen Urheberrechtsbehörde Hadopi und ihres umstrittenen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Die unzulässige Veröffentlichung von 278 Zeilen aus einem 1974 erschienenen Lehrbuch durch einen Lehrer hat beim Webhoster ServerBeach gereicht, um fast eineinhalb Millionen Weblogs zeitweise vom Netz zu nehmen.
Mit dem Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes vom 24. September 2012 bezieht ver.di eine klare, handlungsorientierte Position in der aktuellen und zum Teil hitzig geführten Debatte um den Stellenwert des Urheberrechts. Das Ziel ist, die Urheberrechte durchzusetzen, um eine ökonomisch tragfähige Existenz von professionellen Werkschaffenden zu erhalten.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will “die Urheberrechte durchsetzen”. Das hat der Bundesvorstand Ende September beschlossen. In einem Positionspapier spricht man sich für Strafverfolgung, Providerhaftung und Leistungsschutzrecht aus – und lehnt Kulturflatrate, Fair Use und Open Access ab.
Die aktuelle und im Volltext online zugängliche Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich – wohl anlässlich der Frankfurter Buchmesse – der “Zukunft des Publizierens“.
Von der Fan-Fiction über ein E-Book im Selbstverlag bis hin zum Verkauf der Rechte an große Verlage: Der Erfolg von "Fifty Shades of Grey" zeigt, welche Chancen das digitale Publizieren bieten kann. Self publishing wirft – je nach Blickwinkel – sein Licht oder seinen Schatten auf die künftigen Entwicklungen im Verlagsgeschäft. Eine weitere Herausforderung liegt in der gestalterischen Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten: Wie lassen sich originäre Formen des digitalen Erzählens – über das enhancement von E-Books hinaus – schaffen? Die fortschreitende Digitalisierung von Inhalten und das illegale Herunterladen oder Teilen (sharing) von Textpassagen oder ganzen Büchern haben eine intensive Debatte um das Urheberrecht neu befeuert. Es gilt, die legitimen Interessen der Autorinnen und Autoren und ihrer Verlage zu schützen, aber auch veränderte Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen, etwa beim gemeinsamen Lesen (social reading) oder beim kreativen Weiterbearbeiten eines Werkes.
Netzzensur, Löschungen auf Zuruf und Abstrafen unwilliger Provider: Eine geheime To-Do-Liste des EU-finanzierten Projekts „Clean IT“ sorgt für Empörung.
In drei Ausschüssen votierten die Abgeordneten am Donnerstag gegen das Anti-Piraterie-Abkommen. Die Voten im federführenden Handelsgremium sowie im Plenum stehen im Juni beziehungsweise Juli an.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
Eigentlich sollte das EU-Parlament das Urheberrechtsabkommen ACTA bis zum Sommer ratifizieren. Doch EU und nationale Regierungen sind durch massive Proteste aus dem Tritt gekommen. Das komplexe Handelsabkommen könnte letztlich doch noch scheitern.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene zur Eindämmung der Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen, schlägt in der politischen und medialen Diskussion hohe Wellen. ACTA wird von unterschiedlichen Seiten teils als schwerer Eingriff in bürgerliche Freiheiten gesehen, teilweise als substanziell geringe Neuerung zur bereits bestehenden Gesetzeslage in Deutschland. Am Wochenende fanden bundesweit in mehreren deutschen Städten Demonstrationen statt. Und auch wir bekommen Anfragen, ob die Daten unserer Kunden in Zukunft noch sicher sind. (Von Dennis Knake)
Der Netz-Protest gegen amerikanische Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (SOPA und PIPA) Anfang des Jahres zeigte Wirkung. Nun steht die nächste Nagelprobe ins Haus: Das ACTA-Abkommen geht in die entscheidende Phase und das Netz läuft erneut Sturm. Für den 11. Februar sind hunderte Demonstrationen geplant.
Gesetzesvorlagen wie ACTA behaupten, sie wollten Urheber schützen, dabei geht es nur um antiquierte Geschäftsmodelle. Das erinnert stark an die „Locomotive Acts“ im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts – und könnte doch viel mehr Schaden anrichten.
Interview mit Lars Klingbeil Das neue internationale Handelsabkommen ACTA erregt derzeit die Gemüter im Netz. Denn es wird befürchtet, dass zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Freiheit im Internet eingeschränkt wird und Provider zu
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.
Viele Beobachter werten den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen ein zentrales Sperrsystem als Meilenstein für ein offenes und neutrales Internet. Ein Kölner Rechtsprofessor sieht die Provider dagegen in der Pflicht.
Der EuGH hat entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Provider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Provider dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren.
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Die Europäische Union wird das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen bei der feierlichen Unterzeichnung am Samstag in Tokio noch nicht ratifizieren. Noch hat der Rat kein grünes Licht gegeben, und auch das Parlament muss noch zustimmen.
ACTA-Kritiker Michael Geist im Interview: Über die Intransparenz der Verhandlungen, die Umgehung internationaler Institutionen und die Chancen für mehr Öffentlichkeit.
Zum einen beklagen Europas Regierungen die digitale Spaltung, zum anderen jagen sie Filesharer und beschädigen so die Demokratie. Was uns der „war on filesharing“ kostet. (Sandro Gaycken)
Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde sind kaum Details des geplanten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bekannt. Dabei ist von größtmöglicher Transparenz die Rede. (Monika Ermert)
Im vergangenen Jahr haben die USA und Japan eine neue Initiative zur weiteren Verschärfung des Schutzes für Immaterialgüterrechte gestartet. Diese Woche finden in Genf hinter verschlossenen Türen Verhandlungen über ACTA zwischen den USA, Japan, der EU und einigen weiteren Staaten statt. Googles oberstem Urheberrechtsspezialisten, William Patry, wurden jetzt Informationen zugespielt, dass Gegenstand der Verhandlungen auch Zwangsfilter für Internet-Provider sein sollen. (Robert A. Gehring)
Nach Einschätzung europäischer Rechtswissenschaftler widerspricht das Anti-Piraterieabkommen ACTA in mehreren Punkten dem EU-Recht. In einer gemeinsamen Erklärung fordern Sie EU-Parlamentarier dazu auf, das umstrittene Abkommen abzulehnen. Die FUTUREZONE hat mit Axel Metzger, einem der Koordinatoren der Erklärung, über ACTA und die Folgen für die europäische Urheberrechtsgesetzgebung gesprochen.
Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht kurz vor der Unterschrift. Vor allem die Einführung des Strafrechts im Marken- und Urheberrechtsbereich steht in der Kritik, da sie Internetprovider unter starken Druck setzt. (Christiane Schulzki-Haddouti)
Die EU-Kommission hat eine Auswertung der Eingaben zur Konsultation über die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum veröffentlicht, wonach Produzenten und Verwerter unter anderem eine Vorratsdatenspeicherung fordern. (Stefan Krempl)
In den USA haben die großen Provider AT&T, Verizon, Comcast, Cablevision und Time Warner Cable eine freiwillige Kooperationsvereinbarung mit der Urheberrechtsindustrie geschaffen, um mittels Selbstregulierung ein Warnsystem für Urheberrechtsverletzungen zu schaffen.
Im Kampf gegen Filesharer und Piraten sieht die Europäische Kommission “dringenden Handlungsbedarf”. Denn heutzutage biete das Internet eine “beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen”.
So steht es in einem Bericht (pdf) über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums der EU-Kommission, zu dem Organisationen, Bürger und “alle interessierten Akteure” bis Ende letzten Monats Stellung nehmen konnten. Aus Brüssel können wir in den kommenden Monaten – neben der Unterzeichnung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA – ein Gesamtpaket zum geistigen Eigentum erwarten. Die Vorschläge der Kommission werden für den 5. Mai erwartet.
Das Schutzabkommen ist ein Fehler. Nicht nur, weil es intransparent ist. Sondern auch, weil es in Europa dringend nötige Innovation verhindert, schreibt Erika Mann.