Andalusiens "Gesetz zur sozialen Nutzung von Wohnraum" führt erstmals zu einer Enteignung auf Zeit. Das soll überschuldete Familien bei Wohnungsverlust vor ihren Gläubigern schützen.
Allenthalben wird in den deutschen Zeitungen mal wieder das „geistige Eigentum“ verteidigt. Aus dem Internet schlägt diesen Artikeln, anders als zur Zeit der Print-versus-Blog-Debatte kaum mehr Widerstand entgegen – zumindest publizistisch nicht, denn natürlich sind die Artikel in den Zeitungen selbst Reaktion auf den erfolgreichen Protest gegen Acta. (Von Thierry Chervel)