Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Es gibt eine neue Pest, die sich analog und digital schnell verbreitet. Man nennt sie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB). … Die Vertragswirklichkeit hat das Urheberrecht in eine Kapitulationserklärung verwandelt. Die Verwerter rauben den Urhebern alle Rechte. Gäbe es richtige Verträge, so könnten beide Seiten ihre Interessen einbringen, und keine Seite wäre „unangemessen benachteiligt“. Bei den AGB aber diktiert eine Seite die Bedingungen ganz allein.
Fragen geistigen Eigentums im Internet diskutiert die Politik mittlerweile auf höchster Ebene. Aus wirtschaftlichem Interesse – also nicht im Sinne der „Kreativen“
Darf ein Institutsleiter bestimmen, welche Wissenschaftler seines Instituts als Autoren auf Publikationen genannt werden - unabhänging von der tatsächlichen Autorenschaft? Ein Forscher in Bremen bezichtigte seinen Chef deshalb des geistigen Diebstahls - und verlor prompt seinen Job. (Von Hermann Horstkotte)
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (2001)