Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt und unterstützt das Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Open Access als Standard des wissenschaftlichen Publizierens in Deutschland zu etablieren.
Auf Facebook ist die AfD enorm erfolgreich: Täglich werden neue Parteibotschaften auf Fotos gestanzt, bei denen dann Tausende Nutzer auf "Gefällt mir" klicken und sie weiterverbreiten. Für die Bebilderung bedient sich die Partei unter anderem bei ausländischen Fotografen, bei Wikipedia und auch mal bei der Deutschen Presseagentur (dpa). Einige dieser Fotografen sind verärgert und prüfen nach Hinweisen von ZAPP nun juristische Schritte.
Die Mitgliedsstaaten der World Intellectual Property Organization wollen Whistleblower besser schützen. Auf neue Verträge zum Schutz von Geschmacksmustern oder „Rundfunksignalen“ konnten sich die Delegierten nicht einigen.
Was nutzt die Gemeinfreiheit von Bildern, wenn sie praktisch nicht genutzt werden kann? Wikimedia Deutschland will den Streit mit einem Mannheimer Museum über die Veröffentlichung von Gemälden nun von der obersten Instanz klären lassen.
Bilder sind im schweizerischen Urheberrecht nur geschützt, wenn sie individuellen Charakter haben. Bilder ohne die notwendige Schöpfungshöhe sind nicht urheberrechtlich geschützt. Die unerwünschte Verwendung solcher Bilder ist nicht strafbar und es ist auch kein Schadenersatz geschuldet.
Mathias Schindler ist seit 2003 Wikipedianer und arbeitet seit 2009 für den Verein Wikimedia Deutschland als Projektmanager. Er ist unter anderem für Content-Kooperationen wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesarchiv zuständig und beschäftigt sich daher eingehend mit Urheberrechtsfragen. ...
Der Verein Wikimedia, der hinter der Wikipedia steht, kritisiert die mit der EU-Copyright-Novelle verknüpften Upload-Filter als unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Verbraucherschützer beklagen den Verlust von Haftungsprivilegien.
Seit 2000 wird auf Anregung der UNESCO alljährlich am 26. April der "Welttag des Geistigen Eigentum" begangen. Anlass für einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse rund um Patente im vergangenen Jahr.
Immer mehr Hochschulen wollen dem Anfang Oktober geschlossenen Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz nicht beitreten. Wie berichtet, hatte dies die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen beschlossen − ebenso entschieden haben auch Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und
Wer zahlt den Preis für Bildung? Presseverlage sehen durch ein geplantes Gesetz ihr Geschäftsmodell gefährdet, weil Bibliotheken ihr Archivgeschäft angreifen könnten.
Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird. Hintergrund ist, dass mit einer heute unterzeichneten Grundsatzvereinbarung der Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort vom 22./28.09.2016 – und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung – einvernehmlich bis zum 30. September 2017 ausgesetzt wird.
Der Anfang Oktober geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekommt von einigen Hochschulen Gegenwind. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen, dem Vertrag nicht beizutreten.
Zahlreiche Nutzer haben Abmahnungen oder Lizenzforderungen erhalten, weil sie Bilder zweier Fotografen genutzt haben, dabei aber nur unvollständige oder keine Angaben entsprechend den Creative-Commons-Lizenzen machen. Die Forderungen und die Vorgehensweise erscheinen fragwürdig, knüpfen aber an häufig vermeidbare Fehler an.
Der Bundestag hat eine Reform des Urhebervertragsrecht beschlossen, mit der Kreative ihren Anspruch auf "angemessene Vergütung" besser durchsetzen und Werke nach zehn Jahren zweitverwerten können sollen.
Am letzten Tag der Legislatur hat der Deutsche Bundestag das Urheberrecht für wissenschaftliche Sachbücher revidiert. Das neue Gesetz verhöhnt den Eigentumsbegriff und höhlt ihn aus.
Auf EU-Ebene wird derzeit die Urheberrechtsreform verhandelt. Freie Software-Portale wie Github sind dadurch ebenso in Gefahr wie die Wissensplattform Wikipedia.
Eine nicht repräsentative Untersuchung von den Verbraucherzentralen zeigt: Verbraucher müssen bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, immer noch tief in die Tasche greifen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert Lücken im Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten. Unklare Regelungen ermöglichen es demnach Abmahnanwälten, von Verbrauchern hohe Gebühren einzufordern.