Artikel in einem Konferenzbericht,

Digitalisierung der Arbeitswelt : Herausforderungen und Regelungsbedarf : Gutachten B zum 71. Deutschen Juristentag

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Verhandlungen des 71. Deutschen Juristentages, 1, München, Deutscher Juristentag, Verlag C.H. Beck, (2016)

Zusammenfassung

Die Digitalisierung der Arbeitswelt – im Grünbuch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom April 2015 als Arbeit 4.0 bezeichnet – stellt das Arbeitsund das Sozialrecht vor neue Herausforderungen. Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird zu einer noch stärker zunehmenden Entgrenzung drei wesentlicher Parameter der Arbeitsleistung führen: Ort, Zeit und Gegenstand. Man wird künftig viel weniger als bislang auf feste Arbeits- oder Betriebsstätten angewiesen sein. Wegen weltweiter Vernetzung und der Leistungsfähigkeit mobiler Geräte spielt der Ort, an dem die Tätigkeit erbracht wird, vielfach keine zentrale Rolle mehr. Dasselbe gilt für die Zeit: In vielen Berufen wird es unwichtiger, wann der Mitarbeiter seine Arbeit verrichtet. Allerdings können die höhere Leistungsfähigkeit der 4.0-Maschinen sowie die zunehmende Vernetzung zwischen Maschinen und zwischen Mensch und Maschine gleichzeitig den gegenteiligen Effekt mit sich bringen: Es kann menschliche Tätigkeiten geben, die nach Maschinenvorgaben sehr genau zu ganz bestimmten Zeitpunkten erbracht werden müssen, weil die Produktionsprozesse nach einer exakten Taktung verlangen. Schließlich wird Arbeit noch viel stärker als bisher ergebnisorientiert in Projekten erbracht werden müssen. Dies geht mit der Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse in Unternehmen einher, was herkömmliche Berichtswege und Weisungsbefugnisse in Frage stellen und Unternehmensgrenzen auflösen kann. Diese Entwicklung betrifft zentrale Regelungsbereiche des Arbeits- und Sozialrechts: Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sieht sich etwa Phänomenen wie dem „Crowdworking/Crowdsourcing“ gegenüber: Auf Internetplattformen schreiben Unternehmen Teilaufgaben weltweit aus, die digital erbracht werden und um die sich sogenannte „Crowdworker“ bewerben können. Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse in Unternehmen und zunehmende Bedeutungslosigkeit des Orts der Arbeitserbringung stellen den Betrieb als Anknüpfungspunkt zahlreicher arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Gesetze in Frage. Die Entgrenzung der Arbeitszeit verlangt einerseits nach flexiblen Arbeitszeitmodellen; andererseits nimmt das Schutzbedürfnis der Mitarbeiter wegen ständiger Erreichbarkeit zu. Neue Formen der Verhaltens- und Leistungskontrolle der Arbeitnehmer treten auf den Plan, die den Arbeitnehmerdatenschutz herausfordern. Über all diese und weitere Fragen soll in der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung diskutiert werden.

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