Deliveroo und Foodora betreiben digitale Plattformen in der „Gig-Ökonomie“. Die Arbeit ihrer Kurier*innen wird ortsgebunden und analog ausgeführt und ist als „Gig-Work“ zu klassifizieren: Während beim Crowdworking Arbeitsaufträge an eine anonyme Masse, „die Crowd“, erteilt werden, vermitteln die Plattformen Foodora und Deliveroo Restaurants, die keinen eigenen Lieferservice anbieten, an Kund*innen und setzen in Schichten bzw. einzelnen Aufträgen („gigs“) Fahrradkurier*innen („Riders“) ein. … Der aufkeimende Protest zeigt, dass es durch die Digitalisierung der Arbeit „nicht nur zur Vereinzelung der Arbeitstätigkeiten, sondern auch zu Kollektivierungsprozessen kommt“. Dieser Artikel gibt zunächst einen faktischen Überblick über die Kollektivierungsprozesse der Riders in Europa (insbesondere der sie einenden Rahmenbedingungen und Mittel). Im zweiten Teil sollen die mit der Kollektivierung verbundenen Rechtsfragen aufgeworfen und die rechtlichen Potentiale und Grenzen der Prozesse in Deutschland reflektiert werden.
%0 Journal Article
%1 degner2018arbeitskaempfe
%A Degner, Anne
%A Kocher, Eva
%D 2018
%I Nomos Verlag
%J KJ Kritische Justiz
%K Arbeitskampf Deliveroo Foodora Lieferdienste Streikrecht Tarifautonomie gig_economy hbs-2017-464-2 plattformarbeit
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%P 247--265
%R 10.5771/0023-4834-2018-3-247
%T Arbeitskämpfe in der ,,Gig-Economy“? Die Protestbewegungen der Foodora- und Deliveroo-,,Riders“ und Rechtsfragen ihrer kollektiven Selbstorganisation
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