Abstract

Amtsgericht Frankfurt mit Urteil 29 C 2807/95 vom 13.9.1995. Erläuterungen zum Justizirrtum.

Description

Die Angabe von Speichergrößen ist in MByte und nicht in MBit üblich daher liegt ein fehlerhaftes Urteil vor. Der Kunde hat keine Chance auf Berufung, da dazu der Verhandlungsgegenstand 1500 DM übersteigen muss.

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