Innerhalb der Branche Sozialwirtschaft dominieren kirchliche Arbeitgeber vor allem für Sozial- und Erziehungsberufe den Arbeitsmarkt. Kirchlichen Arbeitgebern, wie z. B. der Caritas, bietet sich als sogenannten Tendenzbetrieben die Möglichkeit, die Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen von der Konfession der Bewerber abhängig zu machen. Die Untersuchung von 685 Stellenanzeigen im Bereich des Deutschen Caritasverbandes zeigt, dass von dieser Möglichkeit zwar Gebrauch gemacht wird, allerdings erfolgt der Hinweis auf die Konfessionszugehörigkeit sehr häufig wenig transparent und eindeutig. Insbesondere durch eher vage Hinweise auf die Bedeutung der Konfession werden Bewerber vor das Problem gestellt, dass sie im Vorfeld der Arbeitsaufnahme kaum die tatsächliche Relevanz der Religionszugehörigkeit für das Arbeitsverhältnis abschätzen können. Konfessionslose oder nicht-christliche Bewerber werden quasi systembedingt ausgegrenzt. Gleichzeitig bieten sich gerade Bewerbern mit Sozial- und Erziehungsberufen kaum Alternativen in einer Tätigkeit außerhalb der Sozialwirtschaft.
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%A Hempel, Sebastian
%A Mroß, Michael
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%T Konfessionszugehörigkeit als Selektionskriterium bei Stellenausschreibungen kirchlicher Arbeitgeber
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