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Löschen im Internet – rechtlich gefordert und technisch möglich!

, and . Datenschutz und Datensicherheit (DuD), 42/7 (7/2018): 437-441 (July 2018)
DOI: 10.1007/s11623-018-0975-4

Abstract

Die im Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthaltene Regelungen für das Löschen, insbesondere die Pflicht, Dritte über die Löschanfragen zu informieren, sind mit einem hohen Aufwand für die Verantwortlichen verbunden, sodass sie ohne eine technische Unterstützung in der Praxis nicht umgesetzt werden können. Die zurzeit jedoch fehlenden technischen Lösungen führen zu einer Lücke zwischen den Rechtsvorschriften und den derzeitigen technischen Möglichkeiten, während die DSGVO ab Mai 2018 anzuwenden ist. Um diese Lücke zu schließen, wird im Folgenden zunächst analysiert, welche Möglichkeiten im Allgemeinen bestehen, das Löschen im Internet gemäß Art. 17 technisch umzusetzen. Anschließend wird eine Lösung für die Verteilung der Löschanfragen an die Verantwortlichen vorgestellt, das auf der Kombination der Technik mit dem Gesetz beruht und sowohl den Betroffenen als auch den Verantwortlichen ein Werkzeug zur Unterstützung des Art. 17 zur Verfügung stellt.

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