Veröffentlichter Bericht einer Hochschule/Institution,

Mitbestimmung 4.0

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AK Policy Paper, 2. Arbeiterkammer Wien, Wien, (Dezember 2016)

Zusammenfassung

Debatten über die Digitalisierung, über Industrie und Wirtschaft 4.0 müssen unter Einbeziehung der inner- und überbetrieblichen Vertretungsstrukturen geführt werden. Diese Debatten müssen auch Anforderungen an die Weiterentwicklung des kollektiven Arbeitsrechts thematisieren. Wenn ständig über Modernisierung und Innovation gesprochen wird, sollten diese auch hier nicht Halt machen. Im Bereich des betrieblichen Datenschutzes, der Arbeitsgesundheit, der Ausgestaltung von (neuen) Arbeitsverträgen, im Bereich des digitalen und mobilen Arbeitens stellt die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit die Vertretungskörperschaften vor große Herausforderungen und Verantwortungen. Sie gibt diesen aber auch ein wesentliches Handwerkzeug mit. Um dieses handhaben zu können, braucht es ausreichend Ressourcen für BeschäftigtenvertreterInnen. Unabhängig davon machen Trends und Entwicklungen in der betrieblichen Organisationspraxis, die durch eine verstärkte digitale Entwicklung unter Umständen noch weiter dynamisiert werden, eine Weiterentwicklung bzw. Anpassung der Mitbestimmungsinstrumente notwendig.

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