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Nagelprobe EuGH – Mitbestimmung untergraben oder festigen? EuGH prüft europarechtliche Konformität der deutschen Mitbestimmung

(Eds.)
Mitbestimmungs-Report, 17. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, (December 2015)

Abstract

Der EuGH hat, auf der Grundlage einer Vorlagefrage eines deutschen Gerichts darüber zu entscheiden, ob die bestehenden Gesetze zur Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensorganen bzw. ihre Anwendung mit dem Europarecht vereinbar sind. Je nach dem, wie die Entscheidung des EuGH ausfällt, drohen erhebliche Verwerfungen der nationalen Systeme der industriellen Beziehungen in allen Mitgliedstaaten. Das Verfahren hat folglich erhebliche Bedeutung über Deutschland hinaus. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten können sich an Verfahren vor dem EuGH mit eigenen Stellungnahmen beteiligen. Die nationalen Gewerkschaftsbünde sollten prüfen, ob es unter den genannten Gesichtspunkten sinnvoll ist, bei ihren nationalen Regierungen für die Abgabe einer eigenen Stellungnahme zu werben.

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