Zusammenfassung
MG 2007-02-09
Eine Zusammenstellung der 1900 geltenden Rechtslage, die nach wie vor viele der trad. Gegenstände des Db-Rechts umfasst, aber die bedeutenden VÄ benennt, die sich in der zweiten Hälfte des 19. Jh. vollzogen haben; Bestimmungen:
Bestimmungen, die die Vertragsgestaltung betreffen und die Fähigkeit zum Vertragsabschluss betreffen (nur Modifikationen; Verbote, Db eines best. Alters zu halten; Sonntagsruhe)
Haftung/ Schadenersatz
Krankenpflege
Interessant v.a. die Ausführungen zur Versorgung im Krankheitsfalle:
BayGes vom 81-84 29.4.1869: über öffentliche Armen- und Krankenpflege
später: Gemeindekrankenversicherungen nach dem KVGes vom 15.6.1883 i.d.F. 10.4.1892 84-99
vgl.: auch 27-31
Beiträge sind 1:2 zwischen Dh und Db geteilt
Höhe: max 15 Pf/ Woche
gemeindliche Org. der Vers.:
erheben von auswärtigen und beheimateten Db (ohne eig. Haushalt und nicht bei Eltern wohnen)
wo keine gemeindl. Kasse: Krankenhilfe als Armenpflege: leistet nur bei erwiesener Hilfsbedürf
Nutzer