Electronic,

Gesetz über die Information und den Datenschutz

.
(2007)

Abstract

Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG). In §6 wird die Handhabung der Auftragsbearbeitung von öffentlichen Organen bestimmt. Die Inanspruchnahme von Cloud-Services aus Sicht von Öffentlichen Organen.

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