Techreport,

15 Jahre Europäische Aktiengesellschaft. Bestandsaufnahme und Entwicklung europäischer Interessenvertretung

, and .
IAQ-Report, 2019-09. Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg, (December 2019)

Abstract

Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) können transnationale Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig eine Gesellschaft mit supranationaler Rechtsform gründen. Bei Gründung einer SE ist die Unternehmensleitung verpflichtet, mit den Arbeitnehmervertreter_innen über die Einrichtung eines Informations- und Konsultationsgremiums (SE-Betriebsrat) sowie über die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat zu verhandeln. Die Einführung der SE führt mitunter zu einer neuen Dynamik bei der Verbreitung von Informations- und Konsultationsgremien und erstmals zu einer Internationalisierung der Unternehmensmitbestimmung. Auswertungen der SE-Beteiligungsvereinbarungen zeigen eine Verbindung zwischen der neu geschaffenen institutionellen Struktur der SE-Betriebsräte und den mitbestimmten SE-Aufsichts- oder Verwaltungsräten auf.

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