Bundesverfassunggericht "Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich" Streitpunkt: Zugunsten der GEMA besteht nach § 13 b Abs. 2 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) die gesetzliche Vermutung, dass sie die Rechte jener Künstler wahrnimmt, für die sie Vergütungsansprüche geltend macht.
Der US-Senat hat am gestrigen Freitag mit überwältigender Mehrheit einem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zugestimmt. Mit dem Vorhaben soll die Beschlagnahme von Gütern und Werkzeugen vereinfacht werden, die für Verstöße gegen Rechte an immateriellen Gütern verwendet werden. Gegner des Vorstoßes fürchten, dass die Klausel trotz einer Entschärfung auch Server, PCs oder Netzwerkausrüstung umfasst, die für illegale Filesharing-Aktivitäten verwendet worden sind. Zudem soll ein "Copyright-Zar" bei der US-Regierung installiert werden. Diesem United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER) haben die Senatoren ins Stammbuch geschrieben, das staatliche Vorgehen gegen Verletzungen von Copyright-, Marken- und Patentrechten im In- und Ausland zu koordinieren.
Der Rechtsausschuss des US-Senats hat am gestrigen Mittwoch eine besonders umkämpfte Klausel aus dem geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gestrichen. Mit dem Paragraphen hätten Bundesbehörden auch auf zivilrechtlichem Weg etwa gegen Urheberrechtsverstöße klagen können. Rechteinhabern wäre es damit möglich gewesen, über die Staatsanwaltschaft gegen Copyright-Verletzer und illegales Filesharing vorzugehen und auf diesem Weg die hohen Anforderungen strafrechtlicher Verfahren zu umgehen. Die Rechtspolitiker im Senat reagierten damit prompt auf scharfe Kritik aus dem US-Justizministerium. Es hatte moniert, dass Staatsanwälte sogar Schadensersatzansprüche der Unterhaltungsindustrie hätte eintreiben müssen. Eine solche Verwendung von Steuergeldern im Interesse der Musik- und Filmwirtschaft sei unverantwortlich.
Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) hat einen neuen Generaldirektor. Zum Auftakt der Generalversammlung der Mitgliedsstaaten gestern in Genf wurde der in einem Auswahlverfahren im Frühjahr nur knapp gewählte Australier Francis Gurry (PDF-Datei) offiziell zum neuen Chef der WIPO ernannt. Gurry, der langjähriger Angestellter der WIPO in leitenden Funktion war, folgt dem zuletzt umstrittenen Kamil Idris. Idris hatte nach Missmanagement-Vorwürfen ein Jahr vor Ablauf seines Vertrags den Hut genommen, nachdem mehrere große Mitgliedsstaaten die Verabschiedung des Budgets für 2008 verweigerten.
Im Streit um Einfuhrzölle für IT-Produkte mit den USA und Japan legt die Europäische Kommission am heutigen Montag bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf einen Vorschlag zur Reform und Erweiterung des Handelsabkommens für Informationstechnologie (ITA) vor. Mit dem 1996 geschlossenen Abkommen verständigen sich die inzwischen 43 Unterzeichnerstaaten auf zollfreien Warenverkehr für bestimmte IT-Produkte. Um die Anwendung des Vertrages herrscht Streit zwischen der EU und anderen ITA-Staaten, darunter die USA und Japan. Die USA werfen den Europäern vor, mit der Verzollung von LCD-Bildschirmen, TV-Set-Top-Boxen und anderen Produkten gegen das Abkommen zu verstoßen. Die Handelsbeauftragte der US-Regierung (USTR) hatte deswegen im Mai Beschwerde bei der WTO eingereicht, wo sich ein Schiedsausschuss mit dem Disput beschäftigt.
Der Justizausschuss des US-Senats hat am Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Vier Gegenstimmen bei 14 Befürwortungen gingen allein auf das Konto republikanischer Senatoren. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung des "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" im Plenum des Senats. Das Vorhaben will mit einem Bündel an straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen die Position von Rechtehaltern stärken. US-Bürgerrechtsorganisationen wie Public Knowledge oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen daher vor einem "Geschenk" an die Inhalteindustrie.
Bereits 1979 hatte der 52-jährige britische Erfinder Kane Kramer ein Patent für einen digitalen Audioplayer eingereicht, der auf einem Speicherchip 3:30 Minuten Musik speichern sollte. Als Kramers Firma IXI Systems 1988 das Geld für eine Verlängerung des Patents fehlte, gab er es für die allgemeine Nutzung frei. Betrachtet man Kramers fast 30 Jahre alte Skizzen, fallen verblüffende Parallelen zu den heutigen mobilen Multimediaplayern auf. In einer alten Firmenpräsentation erläuterte er detailliert die Vorteile des digitalen Audioplayers und der digitalen Musikdistribution für Künstler, Produzenten, Publisher, Händler und Konsumenten – Ideen, die zum damaligen Zeitpunkt visionär waren. Zudem machte er sich frühzeitig Gedanken über Raubkopien und über den Schutz der Urheberrechte bei digitaler Speicherung. In den digitalen Distribution über das IXI-Netzwerk sah er eine Chance, um unbekannte Künstler zu fördern, weil man ihre Musik kostengünstig zum Hörer bringen könnte, ohne Schallplatten pressen zu müssen. Zudem lassen sich aus seinen Ausführungen erste Ansätze für digitale Rechteverwaltung (DRM) herauslesen.
Der EU-Abgeordnete Gianluca Susta macht sich in einem Entwurf (PDF-Datei) für einen Bericht des EU-Parlaments zu Auswirkungen von Produktfälschung für ein deutlich verschärftes Vorgehen gegen Produktpiraterie stark. Zu dem umfangreichen Bündel an Maßnahmen, die der italienische Liberale vorschlägt, gehört die Einrichtung einer EU-Behörde zur Koordinierung der Maßnahmen gegen Produktpiraterie. Die Behörde soll die Effizienz der Maßnahmen steigern und "Synergien" mit der Privatwirtschaft schaffen. Weiter pocht der Berichterstatter auf die Ausdehnung des Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation WTO und einen raschen Abschluss des von führenden Industriestaaten geplanten "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA).
Wenn Petrus mitspielt, werden ab kommenden Donnerstag bis Sonntag im Hamburger Stadtpark auf einem Filmfestival erstmals ausschließlich Produktionen gezeigt, die unter Creative-Commons-Lizenzen laufen. Der Veranstalter, die Piratenpartei Hamburg, bezeichnet es in einer Mitteilung als "erstes Open-Source-Open-Air-Kino". Die Filmemacher erlauben ausdrücklich das Verbreiten und Aufführen.