Ein vom Providerverband eco und von Google veranlasstes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf, mit dem Verleger im Internet besser gestellt werden sollen, mehrere Grundrechte verletzt.
In einem Blogeintrag hat Christoph Keese, Sprecher der Verlegerverbände BDZV und VDZ, die Einigung zwischen Google und französischen Verlagen kritisiert. Das geplante Leistungsschutzrecht sei der bessere Ansatz.
Nach der von Google gestarteten Kampagne gegen den Gesetzesentwurf für eine bessere Stellung von Verlegern im Internet haben sich auch führende Urheberrechtsforscher und Mozilla gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Google droht der französischen Regierung wegen einer Abgabe an Verleger: Wenn der Staat Forderungen nach einem Leistungsschutzrecht für Online-Inhalte nachkomme, werde das Unternehmen nicht mehr auf französische Medienseiten verlinken.
Entgegen einer Ausschussempfehlung steht der Bundesrat mehrheitlich hinter dem Regierungsvorschlag zum Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Die Länderchefs beschränken sich auf kleinere Korrekturwünsche.
Rechts-, Kultur- und Wirtschaftspolitiker der Länderkammer kritisieren den Regierungsvorstoß zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet als unfair und machen einen anderen Vorschlag zur Stärkung der Verleger.
Vom Gesetz für den Schutz von Presse im Internet sollen Suchmaschinen und News-Aggregatoren betroffen sein. Kritiker fürchten um RSS-Feeds und Twitter; die Bundesregierung betont, reine Verlinkung, normale Nutzer oder Blogger seien nicht betroffen.