Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Der Aufschrei darüber, dass Polen nationales Recht vor EU-Recht stellt, ist groß, dabei nutzt das Land Vorgänge, über welche die EU in Spanien geflissentlich hinwegschaut
Der Generalanwalt am EuGH will eine berüchtigte Regelung der EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht kippen. Richtig zufrieden dürfte aber trotzdem niemand sein.