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    Dass der Suchmaschinen-Riese Google in Deutschland auch kräftig im journalistischen Geschäft mitmischt, stößt nur selten auf kritische Gegenwehr, sind Journalistinnen und Journalisten doch selbst oft die Nutznießenden. Mit einem Innovationsfonds etwa zahlt das Unternehmen Gelder an kleine und große Medienhäuser. Der Versuch einer kritischen Bestandsaufnahme.
    7 years ago by @schneeschmelze
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    22 Thesen des SuMa-eV 3. June 2009 - 7:49 — admin Tweet this Für demokratischen Wissenszugang im Internet 1. Täglich gründen wir unsere Entscheidungen auf Erfahrung und aktuell verfügbares Wissen. 2. Sofern wir zusätzliches Wissen benötigen, informieren wir uns durch Zugriff auf Medien wie Zeitung, Buch und mehr und mehr auf das Internet. 3. Das Internet bildet einen ständig wachsenden Teil des Weltwissens als amorphes Informationsuniversum ab. 4. Zugang hierzu erhalten wir über Suchmaschinen, die uns auf eine Anfrage hin Ergebnisse in Form einer Liste von Verweisen auf geeignete Quellen geben. 5. Informationsquellen im Internet sind jedoch von sehr unterschiedlicher Qualität. 6. Es ist daher wichtig, zuverlässig Verweise auf sichere, stimmige Quellen zu erhalten. 7. Die Reihenfolge und damit Bewertung dieser Verweise - das sogenannte "Ranking" - wird festgelegt durch die Algorithmen und Bewertungsmaßstäbe des Suchmaschinenbetreibers. 8. Die Bewertungsmaßstäbe des Suchmaschinenbetreibers spiegeln immer seine speziellen Einschätzungen, Wertigkeiten und Interessenlagen wieder. 9. Es ist daher wichtig, mehrere, unabhängig voneinander arbeitende Suchmaschinen einzusetzen, um einen möglichst neutralen und umfassenden Überblick geeigneter Quellen zu erhalten. 10. Hieraus folgt zwingend, dass Suchdienste nicht in Form eines Monopols betrieben sein sollten, vielmehr sollte eine der Demokratie angemessene pluralistische Suchmaschinen-Infrastruktur zur Verfügung stehen, die per se kaum monopolisierbar ist. 11. Anders als beim Zugriff auf Zeitung oder Buch, wird der Zugriff auf Quellen im Internet im Allgemeinen maschinell protokolliert, die Daten des Nutzers können gespeichert und nach und nach - ohne Wissen des Nutzers - in einem Profil kumuliert werden. 12. Daher sollte ein Suchmaschinenbetreiber ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers kein umfassendes Nutzerprofil anlegen und keinesfalls in nicht-transparenter Weise verwenden dürfen. 13. Die Suche nach Informationen im Internet wird durch zwei wesentliche und dominierende Dienste bestimmt: * Suchmaschine Google, * Netz-Enzyklopädie Wikipedia. 14. Es besteht bei Quasi-Monopolen auf Dauer die Gefahr, dass die Ergebnisse der Informationssuche von Einflüssen nicht allgemein erkennbarer Mechanismen der Betreiber geleitet werden. 15. So ist festzuhalten, dass durch Aufbau und Betrieb einer pluralistischen Suchmaschinen-Infrastruktur ein freier und demokratischer Zugang zum Wissen im Internet möglich und eine unerwünschte Kumulation sowie Missbrauch von Nutzerdaten vermieden werden kann. 16. Dem Aufbau einer derartigen pluralistischen Suchmaschinen-Infrastruktur stehen jedoch folgende Hindernisse entgegen: * die aktuelle Marksituation für Wettbewerber (bestehende Quasi-Monopole), * geringe Kenntnis über o.g. Mechanismen und fehlendes Bewusstsein für mögliche Gefahren hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten (zum Beispiel Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung) bei den Nutzern. 17. Daraus folgen allgemein eine naive Einstellung gegenüber der Problematik von Informationsmonopolen im Internet und geringes Interesse an neuen Wettbewerbern seitens der Nutzer. 18. Die etablierten Quasi-Monopole verhindern darüberhinaus das Entstehen neuer Wettbewerber bereits durch bestehende Markmacht, wie beispielsweise durch: * Aufkauf potentieller Wettbewerber, * Aufkauf potentieller Mitarbeiter neuer Wettbewerber ("Know-How-Drain"), * Monopolisierung der wesentlichen Einnahmequelle (Online-Werbung), * Querfinanzierung zahlreicher kostenloser Dienste zwecks Kundenbindung. 19. Die Regelmechanismen eines freien Marktes sind durch die vorhandene globale monopolähnliche Situation weitgehend außer Kraft gesetzt. 20. Änderungen der o.g. Situation sind daher weniger durch neue Technologien, sondern vor allen Dingen durch verändertes Nutzerverhalten aufgrund steigender Informationskompetenz zu erwarten. 21. Da Informationskompetenz in der Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion einnimmt, ist deren Stärkung von vitalem Interesse, sowohl bzgl. der Monopolproblematik, als auch generell für die weitere Entwicklung der Informationsgesellschaft. 22. Der Aufbau von Informationskompetenz darf sich jedoch nicht nur auf die breite Öffentlichkeit beziehen, in wesentlich vertiefter Form muss er Eingang in Ausbildung an Hochschulen finden, um den Nährboden dieser Kulturtechnik besser als bisher aufzubereiten.
    14 years ago by @schneeschmelze
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