Urteil zu The Pirate Bay Der Krieg ums Urheberrecht,Nach dem Stockholmer Gerichtsurteil werden die Betreiber der Tauschbörse The Pirate Bay im Netz als Märtyrer gefeiert. Dabei geht es darum, unter welchen Bedingungen Kultur im digitalen Zeitalter möglich ist. Doch können Richter diese Frage überhaupt beantworten?
Der Justizausschuss des US-Senats hat am Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Vier Gegenstimmen bei 14 Befürwortungen gingen allein auf das Konto republikanischer Senatoren. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung des "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" im Plenum des Senats. Das Vorhaben will mit einem Bündel an straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen die Position von Rechtehaltern stärken. US-Bürgerrechtsorganisationen wie Public Knowledge oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen daher vor einem "Geschenk" an die Inhalteindustrie.
Die Betreiber des umstrittenen schwedischen Bittorrent-Trackers The Pirate Bay sprechen nicht mehr mit Journalisten. "Nachdem in der vergangenen Nacht der letzte Vertreter der respektablen traditionellen Medien seine Versprechen nicht eingehalten hat, haben wir entschieden, alle Kontakte mit der Presse bis auf Weiteres zu unterbinden", schreibt Pressesprecher Peter Sunde im Blog des Trackers. Bereits geplante Interviews sollen nicht mehr stattfinden, Anfragen von Medienvertretern würden nicht mehr beantwortet.
Einen "großen Erfolg gegen Betreiber illegaler Tauschbörsen des eDonkey-Netzwerkes" hatte der Bundesverband der Musikindustrie im vergangenen Jahr gefeiert und den Erlass mehrerer einstweiliger Verfügungen gegen Betreiber von eDonkey-Servern vermeldet. Zumindest in einem Fall mussten nun die Warner Music Group und die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in einem derartigen Verfahren eine empfindliche Niederlage in zweiter Instanz einstecken.
Vom kommenden Montag, den 1. September, an soll es für Rechteinhaber einfacher werden, die Identität möglicher Urheberrechtsverletzer im Internet etwa nach der illegalen Nutzung von Tauschbörsen aufzudecken. Hintergrund ist das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes (PDF-Datei) zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Das Vorhaben erleichtert nach Ansicht des federführenden Bundesjustizministeriums "den Kampf gegen Produktpiraterie" allgemein und stärke zugleich die Immaterialgüterrechte. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt aber der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Dritte, die selbst keine Rechtsverletzer sind. Voraussetzung ist gemäß den Vorgaben des Bundestags, dass ein Verstoß etwa gegen das Urheberrecht "im gewerblichen Ausmaß" stattgefunden hat.