Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Der EuGH hat entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Provider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Provider dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren.
Viele Beobachter werten den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen ein zentrales Sperrsystem als Meilenstein für ein offenes und neutrales Internet. Ein Kölner Rechtsprofessor sieht die Provider dagegen in der Pflicht.