Sowohl bei der GEMA als auch bei der VG WORT werden grundsätzlich auch Verleger an den Ausschüttungen beteiligt: Zwischen 30 und 50% liegt der Anteil, den diese jedes Jahr einstreichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit von Pauschalisierungen zum Zwecke der vereinfachten Verwaltung. Und mit vertraglichen Rechteabtretungen. Im Lichte des Luksan-Urteils dürfte beides nicht mehr haltbar sein.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Experten zufolge die Verteilungspraxis der großen deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, will die „Erwägungen des EuGH“ nun prüfen. Droht der Bruch zwischen Urhebern und Velegern? (Von Alexander Wragge)
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Netzpresse: Urheberrecht: Die Autoren hätten nicht mit den Verlagen teilen müssen: Diese Seite ist Teil der Internet-Plattform für Journalisten, Netzwerk der Medien.
Nüchtern, ja fast schon kleinlaut liest sich die jüngste Pressemitteilung (hier als pdf-Dokument) der Verwertungsgesellschaft Wort: Das Landgericht München I habe "eine Entscheidung getroffen, die nicht zugunsten der VG Wort ausgefallen ist. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob eine Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der VG …
Darmstadt/Aachen. Christel Sembach-Krone, Direktorin des Zirkus Krone, wurde heute wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Darmstadt in zwei Fällen zu je 500 Euro verurteilt. Das Gericht beanstandete fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für Elefanten sowie Mangel bei der Pferdehaltung.