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Datengeheimnis - Verpflichtung für nicht-öffentliche Stellen


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Guten Tag, Eine direkte Verpflichtung auf das Datengeheimnis wie im § 5 BDSG gibt es in der DSGVO für nicht öffentliche Stellen ja nicht mehr. Trotzdem möchten wir weiterhin eine Verpflichtung nutzen und wollen die bestehende Verpflichtungserklärung dahingehend anpassen. Ich habe die Muster-Verpflichtung des LDA-Bayern abgeändert und möchte Sie nun um ihre Kommentare und ggf. Korrekturen bitten. Besonders interessieren mich die Buß- und Strafvorschriften (bisher §§43 und 44 BDSG).

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  • @esistimfluss

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