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Mindestlohn für Pflegekräfte: Problematisches Urteil - SPIEGEL ONLINE


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Gehört Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit dazu? Ein Gericht entschied jetzt: ja. Damit bekommt eine Altenpflegerin 1000 Euro mehr Gehalt. Der Gesetzgeber muss einschreiten, fordert Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer, sonst wird Pflege unbezahlbar.

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  • @meneteqel

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