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Fahrrad-Petition: öffentliches Interesse bei Autogewalt gegen Radfahrer


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Anzeigen von Radfahrern gegen Autofahrer, in denen die Beweislage eindeutig ist, werden von der Staatsanwaltschaft in der Regel mangels "öffentlichem Interesse" an der Strafverfolgung "auf den Privatklageweg verwiesen", was effektiv die Straflosigkeit des Autofahrers bewirkt,

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