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Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erwartet gerichtlichen Klärungsbedarf (heise online 11.12.2012)


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Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.

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  • @meneteqel

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