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Und ohne die Abstimmung mit dem Betriebsrat oder Personalrat läßt sich das gesamt Verfahren nicht durchführen. Die betriebliche Interessenvertretung hat bei der Festlegung der konkreten Vorgehensweise und der Methoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei d er Festlegung der Maßnahmen gestaltet die betriebliche Interessenvertretung mit, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften abzusichern.

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