Schlechte Nachrichten für viele Leiharbeiter: Selbst wenn sie jahrelang bei einer Firma eingesetzt werden, haben sie keinen Anspruch auf eine Festanstellung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter kritisierten allerdings Gesetzeslücken.
Eingeschränktes Streikrecht, niedrige Löhne, Leiharbeit, Outsourcing: Die Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände stehen als Arbeitgeber in der Kritik. Beim Kirchentag in Hamburg wurde heftig über die Ausnahmeregeln für die Kirchen beim Arbeitsrecht debattiert.
Zoll und Arbeitsagentur sind sich sicher: Beim Einsatz von Leiharbeitern der Firma Trenkwalder für den Online-Händler Amazon ist das geltende Recht verletzt worden. Das ergab eine Sonderprüfung nach Ausstrahlung einer ARD-Reportage. Auch im Bundestag hagelte es Kritik an den Bedingungen bei Amazon.
Arbeitsministerin von der Leyen hat den Internet-Versandhändler Amazon aufgefordert, über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern in den Logistikzentren des Unternehmens aufzuklären. Nach einer ARD-Dokumentation über die schlechte Behandlung von Leiharbeitern steht der Versandriese massiv in der Kritik.
Amazon vermeldet Rekordumsätze, doch die Arbeitsbedingungen scheinen weniger positiv zu sein. In den deutschen Logistikzentren des US-Konzerns arbeiten vor allem Leiharbeiter. Sie müssen harte Arbeit verrichten - für einen niedrigen Lohn.
Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.