Im Bundestag Beschäftigte verdienen nach Recherchen des ARD-Magazin "Report Mainz" teilweise so wenig, dass sie eine Aufstockung auf Hartz-IV-Niveau beantragen müssen. Betroffen sind Mitarbeiter von Drittfirmen, die für die gleiche Arbeit oft deutlich weniger Lohn erhalten als Festangestellte.
Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.