Zum ersten Mal haben sämtliche Richter des höchsten deutschen Gerichts in einer fundamentalen Verfassungsfrage entschieden. Es ist jedoch keine gute Entscheidung: Die Richter haben mit ihrem Beschluss, Bundeswehreinsätze im Inneren zu erlauben, das Grundgesetz nicht interpretiert. Sie haben es verändert. Das war und ist nicht ihre Sache.
Seit ihrem maskierten Auftritt in der größten Moskauer Kathedrale ist die russische Punkbank das Symbol des Widerstands gegen Präsident Putin. Von heute an müssen sich die drei Frauen vor Gericht verantworten - wegen "Rowdytums aus religiösem Hass". Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu sieben Jahre Arbeitslager.