Sie wandte sich daraufhin an den Hessischen Datenschutzbeauftragten, der das Verhalten der Auskunftei prompt beanstandete und erklärte, nach § 35 Abs. 4 a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei es nicht zulässig, Mitteilungen über die Sperrung von Daten zu machen. Auch die Aussage, "eine Auskunft über den Betroffenen ist nicht möglich", sei einer Mitteilung über die Sperrung von Daten gleichzusetzen. Beides wecke Zweifel an der Integrität des Betroffenen.
The Wall Street Journal's What They Know series documents the new, cutting-edge uses of Internet-tracking technology, including on popular websites for children and teenagers.
Wer Netzdienste nicht so aktiv nutzt, fühlt sich häufig auch nicht von den Geheimdienst-Aktivitäten berührt. Dabei lassen sich auch mit auf den ersten Blick harmlos erscheinenden Metadaten schon recht detaillierte Einblicke in das Privatleben jedes Einzelnen erzielen.
Lange hat sie das Erzgebirge damit beschäftigt, nun ist die Sackausgabekarte Geschichte. In den vergangenen Tagen ging in den Ausgabestellen der Region Post ein. In dem Schreiben, das &Freie Presse& ...
Um einem Drogenring auf die Spur zu kommen, hatten US-Drogenfahnder Fotos von einem beschlagnahmten Smartphone verwendet, um ein Profil auf Facebook anzulegen und Verdächtige zu kontaktieren. Das kommt sie nun teuer.