Im öffentlichen Dienst kann von Entgeltgleichheit keine Rede sein. Trotz eines formal diskriminierungsfreien Besoldungsrechts und formal diskriminierungsfreier Tarifverträge gibt es auch im öffentlichen Dienst Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen. 7,3 Prozent betrug nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes der Verdienstunterschied 2010. Nach Berechnungen des DGB verdienten Beamtinnen und Richterinnen im Jahr 2009 rund 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Besonders deutlich sind die Entgeltunterschiede im mittleren und im höheren Dienst.
Die durchschnittlichen Entgelte von Frauen liegen in Deutschland immer noch 22 Prozent unter denen von Männern. Daran hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. In einzelnen Berufen ist die Lohnlücke sogar deutlich größer. Deutschland ist damit beim Thema Entgeltgleichheit eines der Schlusslichter in Europa.
In Frankreich, Italien, Belgien und den Niederlanden ist die Frauenquote schon Realität. Jetzt hat der deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet. Bis zuletzt wurde über die Quote heftig gestritten.
Gute graphische Darstellung der Folgen der falschen Studie, die Dr. Andrew Wakefield 1998 in "The Lancet" publiziert hat und die behauptete, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus entdeckt zu haben.
Dieses Wörterbuch enthält ca. 90.000 Fachbegriffe und Abkürzungen (unter anderen Zeitschriftenabkürzungen) aus der Welt des Buches, der Bibliothek und der EDV.
Bericht der Internationalen der öffentlichen Dienste über die Bedrohung, die das Handelsabkommen TISA für die Öffentlichen Dienste darstellt. Erscheinungsdatum: 28.4.2014
Häufig gestellte Fragen zu Israel und Palästina
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