1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.