Mensch und Maschine verschmelzen – im Straßenverkehr, in der Medizin, beim Militär. Wer diesen Prozess steuert, beherrscht die Zukunft. (von Gero von Randow)
Ein nationales Internet ist von allen dummen Ideen die allerdümmste, meint unser Autor. Denn das eigentliche Ausspäh-Problem wird damit nicht beseitigt.
Online-Journalismus hat kein Geschäftsmodell? Das Netz boulevardisiert den Journalismus? Alles krude Mythen, wie Wolfgang Blau vor einer Woche bei einer Bundestagsanhörung erklärte. Carta dokumentiert den Auftritt.
Schützt die US-Verfassung WikiLeaks? Nur Gerichte könnten entscheiden, wie weit die Plattform gehen darf - doch Amazon & Co. sperren die Aktivisten einfach aus, statt es auf eine Klärung ankommen zu lassen. Die Feigheit der Konzerne bedroht die Freiheit im Netz.
Das Kinderpornosperrgesetz (oder, wie es eigentlich heißt, „Zugangserschwerungsgesetz“) war eines der absurdesten und unsinnigsten Gesetze, die wir je hatten, und das auch nie umgesetzt, nie befolgt, aber kürzlich wieder abgeschafft wurde. Also wäre das Thema eigentlich tot und begraben. Weil nun aber die Politik auf Landes-, Bundes- und auch auf EU-Ebene im Zusammenhang mit IT-Sicherheit, Terrorismus, Urheber- und Datenschutz und so weiter wieder heftig neue Internet-Regulierungen ventiliert, und die Mängel der Kinderpornosperre langsam in Vergessenheit geraten, will ich nochmal etwas – historisch – beleuchten, wie diese Kinderpornosperre entstanden ist und warum sie nicht funktionieren konnte.
Der neue Telecom-Vertrag ITR ist verabschiedet - und doch ist die Welttelekommunikations-Konferenz WCIT gescheitert. Westliche Regierungen werden den neuen Vertrag wegen möglicher Internet-Regulierungen nicht unterschreiben.
Man soll die Geburtstage feiern, wie sie fallen. Besonders alt muss man sich aber im rechtsfreien Raum nicht fühlen, meint Hal Faber. Alles ist Neuland.
Die Piratenpartei will das Urheberrecht einschränken, Künstler und Publizisten laufen dagegen Sturm. Doch die Debatte geht am Kern des Problems vorbei. Das Urheberrecht gehört ganz abgeschafft. Es passt einfach nicht zum Prinzip des freien Internets.
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Die Aufklärungsquote beträgt bei Internetdelikten nach der PKS immer noch beachtliche 72 %, gegenüber mageren 56 % durchschnittlicher allgemeiner Aufklärungsquote. Wer da von einem rechtsfreien Raum spricht, ist ein Demagoge.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
Bis auf weiteres rufe ich hiermit einen vollständigen Verlinkungs- und Zitatboykott auf, was große deutsche Verlage angeht. Mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt.
Die Delegierten der Bundesfachgruppenkonferenz Medien 2011 der Gewerkschaft Verdi haben mit großer Mehrheit einen Antrag verabschiedet, der sich gegen Warnschilder für potenzielle Urheberrechtsverletzer ausspricht.
Konzentriertes Arbeiten an aktuellen medienpolitischen Themen war Trumpf. Bei der Bundesfachgruppenkonferenz Medien, die sich am 26. Februar direkt an die dju-Bundeskonferenz anschloss, ging es um weltweite Pressefreiheit, eine angemessene Vergütung von Medienschaffenden sowie um die Frage, wie Rechte von Urhebern gewahrt und verbessert werden können. Was die Bewertung des bisherigen Tuns und die Strategien für die Zukunft betraf, waren sich die Delegierten in vielen Punkten einig. Kontroverse Positionen offenbarten sich vor allem bei einer Debatte über die „Zukunft des Urheberrechts im Zeitalter des Internets“.
Am Mittwoch gibt es eine wichtige Abstimmung zum Leistungsschutzrecht im Europaparlament. Leider werden von den Verfechtern des Gesetzes immer wieder Argumente ins Feld geführt,
Die Lobby der Unterhaltungsindustrie war offensichtlich so groß, dass Acta unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Unterschriftsreife gebracht wurde. Doch das Abkommen gegen Produktpiraterie verletzt das Rechtsempfinden der Bürger. Ein Standpunkt von Volker Grossmann und Guy Kirsch.
J. Licklider, and R. Taylor. Science and Technology, (1968)This paper was also reprinted in: In Memoriam: J. C. R. Licklider 1915-1990 Research Report 61 Digital Equipment Corporation Systems Research Center August 1990.
S. Collet, O. Liedtke, and H. Schober. Zwischen Macht und Ohnmacht. Facetten erfolgreicher Politik, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, (2013)