Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Fernsehsender betonen oft ihre Qualität, um ihre Gebühren/Haushaltsabgaben zu rechtfertigen. Wie das Beispiel ACTA zeigt, ist dies nicht wirklich schlüssig
Jauch fühlte sich offensichtlich wie Arnett gebauchpinselt, dass er ein 60-minütiges Exklusivinterview mit einer Person führen durfte, die ansonsten keine Exklusivinterviews gibt. So verkam die Sendung zu einer faden PR-Veranstaltung für die Bundeskanzlerin und markierte dabei einen neuen Tiefpunkt im öffentlich-rechtlichen Reigen der journalistischen Minderleistungen.