Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
„20 Krisenjahre“ bei den bisherigen Versuchen, das Copyright ans Internet anzupassen – das diagnostizierten Urheberrechts-Experten bei einer Debatte im Justizministerium. Die Bürger müssten das Urheberrecht lieben lernen – Vorschläge dafür gabs auch.
Wenn eine Uni-Bibliothek Bücher digitalisiert und an speziellen Leseplätzen anbietet, ist das legal. Das hat der EuGH geurteilt und damit einen Rechstreit der TU Darmstadt mit einem Verlag entschieden. Weitere Kopien der Digitalisierungen kosten dann aber.