Rückschlag für das Bundeskartellamt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf meldet „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des weltweit beachteten Vorgehens gegen Facebook an. Auf Antrag des Datenkonzerns setzt das Gericht das Verfahren nun vorerst aus und spart dabei nicht mit Kritik an den Kartellwächtern. Eine erste Einschätzung.
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.