Das World Wide Web, d.h. das Internet wie wir es kennen, basiert auf der Verlinkung von Websites. Daher wird schon immer heftig gestritten, wie weit die Haftung für Links greift. Da es keine expliziten Regelungen zu dieser Problematik gibt, liegt die Bestimmung der Reichweite der Linkhaftung in den Händen der Gerichte. Dass das nicht gut ist, zeigt die aktuelle Entwicklung.
Interessant an der Entscheidung des Kammergerichts ist der Umstand, dass es sich um ein privates Blog mit nur unregelmäßigen Beiträgen handelt, wobei teilweise über Zeiträume von sechs Monaten hinweg kein einziger Blogbeitrag eingestellt wurde.
Im Netz herrscht gerade helle Aufregung wegen der Datenschutzgrundverordnung, die in drei Wochen in Kraft treten wird. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind schwer zu überschauen. Europarecht ist ein schwieriges Feld, Datenschutzrecht sowieso. Was immer klarer wird: Das Gesetz greift auf eine so vielfältige Weise nicht nur in die digitale Welt ein (selbst ein Adressbuch auf Papier stellt rechtliche Fragen), dass es kaum zu vollziehen sein wird. Wir können uns alle nur gegenseitig Glück wünschen.
Welche Regeln gelten beim Umgang mit Musik auf Youtube? Darf man Musik aus den Videos herunterladen und speichern? Kann Verlinken und Einbetten problematisch sein? Antworten auf 15 häufige Fragen zu Musik bei Youtube.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.
Man kann also nur die Frage stellen, ob der Hyperlink unmittelbar in Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden muss oder ob es reicht, dass das verlinkende Angebot als solches in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Viele Unternehmen investieren mittlerweile nennenswerte Teile ihres Werbebudgets in das sog. Influencer-Marketing. „Influencer“ mit reichweitenstarken Profilen in sozialen Netzen wie YouTube oder Instagram werben hierbei für Produkte und Services von Unternehmen. Diese Werbeform beschäftigt mittlerweile, wegen Verschleierung des werblichen Charakters, auch zunehmend die Gerichte, wie zwei aktuelle Entscheidungen zeigen.
Der Blogger und langjährige stern-Autor Wolfgang Röhl, der kritisch über einen großen Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien berichtet hatte und vom diesem abgemahnt worden war, verklagte seinerseits das Unternehmen auf Unterlassung. Nach fast zwei Jahren juristischer Auseinandersetzung gab das Kammergericht Berlin dem Blogger in allen Klagepunkten Recht. Ein paar Aspekte des Urteils sind für Blogger dennoch beunruhigend. Für MEEDIA hat Wolfgang Röhl den Fall aufgeschrieben.